Finanzen
Organe und deren wichtigsten Kompetenzen
gemäss dem Gesetz über den Finanzhaushalt der Bezirke und Gemeinden (§ 39)
Die Bezirksgemeinde
a) Festsetzung des Voranschlages, der Nachkredite und des Steuerfusses
b) Genehmigung der Rechnung
c) Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten (Urnenabstimmung)
d) Erwerb und Veräusserung von Grundstücken (Urnenabstimmung)
e) Kenntnisnahme des Finanzplans
Der Bezirksrat
a) Vorlage des Voranschlages, der Verpflichtungs-, Zusatz- und Nachkredite sowie der Rechnung
b) Antrag auf Festsetzung des Steuerfusses
c) Vorlage des Finanzplans
d) Aufnahme von Krediten zur Finanzierung bewilligter Ausgaben
e) Anlage der Gelder
Die Rechnungsprüfungskommission
a) Prüfung des Finanzhaushaltes
b) Berichterstattung über Prüfung von Voranschlag, Rechnung und Krediten in formeller, rechtlicher
und materieller Hinsicht
c) Antragstellung
Diese Organe werden vorallem durch die Finanzkommission und das Bezirkskassieramt Schwyz unterstützt.
