Rechtspflege
Der Bezirk Schwyz ist Träger der Rechtspflege im Bezirk Schwyz.
Das Bezirksgericht Schwyz ist erstinstanzliches Gericht für alle Zivilsachen sowie für jene Strafsachen, welche nicht in die Zuständigkeit des kantonalen Strafgerichts fallen.
Das Bezirksamt Schwyz ist Untersuchungs- und Anklagebehörde für alle Strafsachen (insbesondere Vergehen und Übetretungen), welche nicht in die Zuständigkeit des kantonalen Strafgerichts fallen.
Die Schlichtungsbehörde im Mietwesen ist Schlichtungsbehörde für den ganzen Bezirk Schwyz in Mietsachen.
Zur Rechtspflege im weiteren Sinne gehören auch die Notariate und Grundbuchämter Schwyz und Goldau, die Konkursämter Schwyz und Goldau sowie das Grundbuchbereinigungsamt.
