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Unentgeltliche Rechtsauskunft
Das Bezirksgericht Schwyz erteilt Rechtsuchenden mit Wohnsitz im Bezirk Schwyz jeden Montag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (mit Ausnahme der ortsüblichen Feiertage) unentgeltlich Rechtsauskunft in den Zuständigkeitsbereichen des Bezirksgerichts (Privatrecht, Strafrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht). Die Auskunft erfolgt durch juristische Mitarbeiter telefonisch (041 819 67 61). Wir beantworten grundsätzlich nur allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen und nehmen keine Parteiinteressen wahr. Die Rechtsauskunft ist kostenlos.
Das Merkblatt mit detaillierten Informationen finden Sie hier.