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Datenregister
Inhalt des Registers
Das Register enthält für jede Datensammlung Angaben über die Rechtsgrundlage, den Zweck, die Art der bearbeiteten Daten, die verantwortliche Stelle und allfällige weitere, daran beteiligte Stellen sowie gegebenenfalls über regelmässige Empfänger der Daten.
Das Register enthält die personenbezogenen Datensammlungen der Ressorts und Abteilungen des Bezirks.
Einsichtnahme, Auskunft (§ 24 ÖDSG)
Das Register der Datensammlungen ist öffentlich und wird auf der Website des Bezirks im Internet aufgeschaltet (www.datenschutz-schwyz.ch). Jede Person kann in das Register Einsicht nehmen; auf Verlangen wird es zudem kostenlos abgegeben.
Jede Person kann über ihre eigenen, in einer bestimmten Datensammlung verzeichneten Personendaten Auskunft verlangen. Soweit die Mittel und Verfahren des Bearbeitens es zulassen, wird der betroffenen Person Einsicht in die Datensammlung gewährt; auf Verlangen wird ihr ein Ausdruck oder eine Kopie ihrer Personendaten abgegeben.