Gesamtkonzept Muotamündung

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Kurzbeschrieb des Bauvorhabens

Der Bezirk Schwyz, die Gemeinde Ingenbohl und der Kanton Schwyz erarbeiteten gemeinsam ein Gesamtkonzept Muotamündung. Dabei wurden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen Varianten ermittelt, wie das Muotadelta aufgewertet und die Nutzungen im Nahbereich geregelt werden kann.

Aktueller Stand/Neuigkeiten

In einem ersten Schritt wurde am 7. Juli 2022 die wichtigsten Planungsgrundsätze in einem Leitbild, der sogenannten «Charta Muotadelta», festgeschrieben und unterzeichnet. Ausgehend davon wurden fünf Varianten für die Gestaltung des Muotadeltas evaluiert und mit einem differenzierten Bewertungssystem beurteilt. Aus dem Begleitgruppenprozess und dem Variantenstudium resultierte als Bestvariante die Variante 2 («Naherholung gleich»). Das Gesamtkonzept inkl. Entscheid zur Bestvariante wurde vom Bezirksrat und dem Gemeinderat im Januar 2023 zustimmend zu Kenntnis genommen. Daraufhin wurde eine Vorprüfung bei den kantonalen Fachstellen sowie beim Bundesamt für Umwelt und der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) durchgeführt. Ergebnis: Die gewählte Bestvariante ist im Grundsatz bewilligungsfähig. Im Jahr 2024 wird dazu ein Vorprojekt sowie ein Entwurf eines kommunalen Teilzonenplans erarbeitet.

Die Bestvariante sieht vor, dass das Muotadelta im Bereich des Campingplatzes und des Kiesumschlagplatztes revitalisiert und die heute eingeschränkte Sohlenbreite entsprechend einem naturnahen Delta verbreitert werden soll. Das bestehende kürzlich aufgewertete Naherholungsgebiet inkl. den Seezugängen, die Flachwasserzonen, der Hechtengraben und der Giessenbach bleiben möglichst erhalten und werden durch Übergangszonen vom Delta resp. den Naturräumen abgetrennt. Die Erschliessung des Naherholungsgebiets durch das bestehende Wegnetz soll gemäss den Vorgaben des kommunalen Nutzungsplans mit einer Fussgängerbrücke über die Muota ergänzt werden.

Der Planungsprozess und der Endzustand der Bestvariante wird im Technischen Bericht und den (Plan-) Beilagen dargestellt und beschrieben. Verschiedenste offene Punkte, Projektdetails und Partikularinteressen sind auf der Stufe Konzept noch nicht abschliessend geklärt (u.a. Hochwasserschutznachweis, Geschiebebewirtschaftung, Gestaltung der Fussgängerbrücke, Entflechtung von Schutz und Nutzung, Art und Umfang der Ufergestaltung und Bestockung, Schiffbarkeit des Deltas, usw.). Diese sind stufengerecht in den nächsten Planungsphasen zu prüfen und zu konkretisieren.

Bild von der Bergen und See

Hopfräben und Muotamündung

Foto von Menschen am Tisch

Unterzeichnung Charta (Regierungsrat S. Patierno, Bezirksammann W. Tresch, Gemeindepräsidentin I. May, v.l.n.r.)

Nutzen des Projekts

Durch die Revitalisierung der Muotamündung soll der Wert des Muotadeltas und des Gebiets Hopfräben als seltener Natur- und Landschaftsraum sowie als Erholungsraum gestärkt werden. Dabei sollen standorttypische Natur- und Lebensräume, eine artenreiche Flora und Fauna sowie eine naturnahe Landschaft geschützt, erhalten sowie möglichst wiederhergestellt werden. Zusätzlich soll mit dem Projekt die nachhaltige Nutzung als naturnahes Naherholungsgebiet der lokalen Bevölkerung sichergestellt werden und die Muota als prägendes Landschaftsbild aufgewertet werden.

Nächste Schritte

Im 2023 fand die Vorprüfung des Projekts bei den kantonalen Fachstellen, beim Bundesamt für Umwelt sowie bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission statt. Gleichzeitig haben die Begleitgruppenmitglieder, Direktbetroffene und Interessierte die Möglichkeit erhalten, zum Gesamtkonzept und dem Massnahmenentscheid Stellung zu nehmen. Die Vorprüfung des Gesamtkonzepts bei den kantonalen Fachstellen, dem Bundesamt für Umwelt und der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hat ergeben, dass das Konzept grundsätzlich bewilligungsfähig ist und weiterverfolgt werden kann.

Als nächster Schritt ist vorgesehen, den kommunalen Teilzonenplan Hopfräben, auf die neuen Gegebenheiten anzupassen. Darin sollen die wesentlichen Inhalte des erarbeiteten Gesamtkonzepts abgebildet werden. So sollen diejenigen Flächen, welche revitalisiert und der Muota zugeschlagen werden sowie die Flächen, welche nach wie vor der Erholungsnutzung dienen sollen, in entsprechende Zonen eingeteilt und die Bestimmungen dazu definiert werden. Zudem sollen die Zugangswege wie auch der Fussgängersteg über die Muota im Teilzonenplan abgebildet werden.

Dies entspricht auch der Petition «D Hopfräbe ghört üs», welche mit 2114 Unterschriften im September 2023 beim Bezirk und Kanton Schwyz von der Mitte Ingenbohl-Brunnen eingereicht wurde.

Parallel zur Erarbeitung des kommunalen Teilzonenplans wird ein Vorprojekt für die Revitalisierung ausgearbeitet, in welchem die Details der künftigen Ausgestaltung festgehalten sind.  Beides, Teilzonenplan und Vorprojekt sollen bis Ende 2024 im Entwurf vorliegen.

Die betroffenen Grundeigentümer und Interessensgruppen waren im Rahmen eines Begleitgruppenprozesses eng in die Erarbeitung des Gesamtkonzepts eingebunden. Dieser partizipative Prozess mit dem direkten Einbezug der Betroffenen soll auch für die nächsten Planungsphasen weitergeführt werden. Geplant sind direkte Gespräche mit Betroffenen sowie weitere Sitzungen der Begleitgruppe, in welcher sämtliche Interessensgruppen vertreten sind.

Die Nutzung der Hopfräben geniesst in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Bekanntlich handelt es sich hier um ein komplexes Projekt mit vielen Beteiligten, weshalb es schwierig ist, eine genaue Prognose über einen möglichen Umsetzungszeitpunkt zu machen. Denn nur gemeinsam mit den Grundeigentümern, der Gemeinde Ingenbohl, dem Bezirk Schwyz, dem Kanton und allen beteiligten Interessenten-Gruppen kann eine nachhaltige Lösung für die Bevölkerung sowie die Natur- und Landschaftsanliegen gefunden werden.

Projektpartner

  • Kanton Schwyz, Umweltdepartement
  • Gemeinde Ingenbohl
  • Wuhrkorporation Muota und Starzlen