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Informationen für Wuhrkorporationen
Meldeblatt Kontrollen/Unterhalt/Neophytenbekämpfung Fliessgewässer
Das folgende Meldeblatt kann von Wuhrkorporationen, Gemeinden und Privaten für Kontrollen, Unterhalt und Neophytenbekämpfungen verwendet werden. So können verantwortliche Personen ihre Kontrollgänge sowie Schäden dokumentieren und mögliche Unterhaltsmassnahmen und/oder Neophytenbekämpfungen direkt per Meldeformular dem Bezirk mitteilen.
Meldeformular Kontrolle Unterhalt Neophyten
Meldeblatt Sofortmassnahmen
Das folgende Meldeblatt dient zur Meldung von Sofortmassnahmen. Wie sich im Sommer 2021 gezeigt hat, ist der aktive Austausch von Infos wichtig für den reibungslosen Ablauf bei Sofortmassnahmen, z.B. bei der Anmeldung und Dokumentation von Schäden, bei der Prüfung und Subventionierung von beitragsberechtigten Kosten usw.
Meldeformular Sofortmassnahmen
Unterstützungsbeiträge für Neophytenbekämpfung entlang der Fliessgewässer
Mit Bezirksratsbeschluss Nr. 58/2022 vom 13. April 2022 hat der Bezirksrat entschieden, dass der Bezirk eine aktive Rolle in der Neophytenbekämpfung entlang der Fliessgewässer übernimmt. Das Vorgehen des Bezirks richtet sich nach dem Neophytenbekämpfungskonzept 2022.
- Neophytenbekämpfungskonzept 2022
- Regelung Erhalt Unterstützungsbeiträge
- Revitalisierungsprojekt Mühlebach Arth
Information zum Perimeterverfahren
Das Perimeterverfahren im Bezirk Schwyz richtet sich nach dem kantonalen Wasserrechtsgesetz vom 11. September 1973 (SRSZ, 451.100, kWRG).
Mittels Perimeterverfahren wird bei den pflichtigen Grundeigentümer/innen der Beitrag für den baulichen Hochwasserschutz und den Unterhalt an den Fliessgewässern eingezogen.
Im Bezirk Schwyz gibt es Fliessgewässer mit und ohne Wuhrkorporationen. An öffentlichen Fliessgewässern mit einer Wuhrkorporation ist die Wuhrpflicht grundsätzlich abgelöst, d.h. der bauliche Hochwasserschutz und der Unterhalt wird über die Wuhrkorporation geregelt. An den anderen Fliessgewässern ohne Wuhrpflichtablösung sind die Grundeigentümer/innen für den baulichen Hochwasserschutz und den Unterhalt zuständig. Übernimmt der Bezirk die Aufgaben einer Wuhrkorporation muss dieser per Gesetz die angefallenen Kosten (abzgl. Subventionen) bei den Grundeigentümer/innen einziehen.
Weitere Informationen zum Perimeterverfahren finden Sie hier.