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Neuorganisation Hochwasserschutz Bäche
An der Abstimmung vom 18. Juni 2023 wurde die Neuorganisation des Hochwasserschutzes an den Bächen im Bezirk Schwyz und das entsprechende Wuhrreglement mit 84.85 % Ja-Stimmen angenommen. Der Bezirksrat hat am 14. Juli 2023 die zugehörigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Das Wuhrreglement und die Ausführungsbestimmungen treten ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Öffentliche Mitwirkung zum Verzeichnis der Wuhrbäche
Als Basis für die öffentliche Mitwirkung wurden Pläne mit den Wuhrbächen erstellt. Darauf sind die Wuhrbäche verzeichnet, für welche der Bezirk Schwyz ab 1. Januar 2024 die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz übernehmen wird. Die Wuhrbäche, welche noch in der Zuständigkeit der Wuhrkorporationen sind und erst nach Auflösung der Wuhrkorporation zum Bezirk übergehen werden, sind in den Plänen speziell gekennzeichnet. Zudem sind Bäche eingezeichnet, bei welchen Hochwasserschutzprojekte in Erarbeitung sind und welche nach Realisierung der Projekte in die Zuständigkeit des Bezirks Schwyz fallen werden.
Die Pläne der Wuhrbäche inkl. Bericht werden auf sämtlichen Gemeindekanzleien im Bezirk Schwyz sowie bei der Abteilung Umwelt an der Strehlgasse 15 in Schwyz öffentlich aufgelegt. Ausserdem sind die Unterlagen in den untenstehenden Links abrufbar.
Stellungnahmen bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum Verzeichnis der Wuhrbäche haben in schriftlicher Form zu erfolgen und müssen einen Antrag, eine Begründung und ggf. weitere Unterlagen enthalten (z.B. Dokumente, welche beweisen, dass ein Bach mit öffentlichen Mitteln verbaut wurde). Vorzugsweise wird für die Eingaben das aufgeschaltete Formular verwendet. Anträge werden bis zum 30. September 2023 entgegengenommen.
Bei Stellungnahmen bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünschen zum Verzeichnis der Wuhrbäche ist zu beachten, dass der Bezirk Schwyz nur diejenigen Bäche und Bachabschnitte übernehmen kann, welche den Kriterien gemäss Art. 2 Abs. 1 Wuhrreglement und Art. 2 Ausführungsbestimmungen entsprechen.
- Übersichtsplan Wuhrbäche (Mitwirkungsversion vom 19. Juli 2023)
- Detailpläne Wuhrbäche (Mitwirkungsversion vom 19. Juli 2023): Nr. 1; Nr. 2; Nr. 3; Nr. 4; Nr. 5; Nr. 6; Nr. 7; Nr. 8; Nr. 9; Nr. 10; Nr. 11; Nr. 12; Nr. 13; Nr. 14; Nr. 15; Nr. 16; Nr. 17; Nr. 18; Nr. 19; Nr. 20; Nr. 21
- Bericht Vorgehen und Ausscheidung Wuhrbäche (Mitwirkungsversion vom 19. Juli 2023)
- Formular Anträge Wuhrbäche
Inhaltliche Zusammenfassung Neuorganisation
Das bisherige System der Wuhrkorporationen stösst aufgrund der hohen gesetzlichen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte zunehmend an seine Grenzen. Dazu kommt, dass für die meisten Bäche im Bezirk Schwyz, welche ein Hochwasserschutzproblem haben, noch keine gesetzeskonforme Wuhrkorporation besteht. Dieses veraltete System ist aufwändig, kompliziert und lückenhaft. Neu sollen deshalb die Aufgaben der Wuhrkorporationen durch den Bezirk Schwyz übernommen werden. Die Details dieser Neuorganisation sind in einem neuen Wuhrreglement sowie den zugehörigen Ausführungsbestimmungen festgehalten. Der Gewässerunterhalt soll über Wuhrmeister, welche in Wuhrkreisen organisiert sind, sichergestellt werden. Die Finanzierung der Hochwasserschutzprojekte soll neu vom Bezirk übernommen werden. Mit der Neuorganisation will der Bezirksrat den Hochwasserschutz flächendeckend einheitlich und effizient organisieren und die Gleichbehandlung gewährleisten.