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Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Schwyz
Das Bezirksgericht Schwyz erteilt Rechtsuchenden mit Wohnsitz im Bezirk Schwyz jeden Montag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (mit Ausnahme der ortsüblichen Feiertage) unentgeltlich Rechtsauskunft in sämtlichen Zuständigkeitsbereichen des Bezirksgerichts (Privatrecht, Strafrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht). Die Auskunft erfolgt durch juristische Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch im Rathaus Schwyz (2. Stock). Bei der Rechtsauskunft handelt es sich um eine neutrale Informationsstelle und nicht um eine Rechtsberatung. Wir beantworten grundsätzlich nur allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen und nehmen keine Parteiinteressen wahr. Pro Rechtsauskunft stehen höchstens 15 Minuten zur Verfügung (ohne Voranmeldung; längere Wartezeiten sind möglich). Die Rechtsauskunft ist kostenlos.
Das Merkblatt mit detaillierten Informationen finden Sie hier.